Urheberrecht im Internet: Wann macht man sich strafbar?

Der Artikel erklärt ab wann man sich strafbar bezüglich Urheberrrechten macht.

Das Internet gilt längst nicht mehr nur bei jungen Menschen als das Unterhaltungs- und Informationsmedium Nummer eins. Ein Problem dabei ist jedoch, dass die Rechtsprechung der rasanten Entwicklung des Internets nicht hinterherkommt, sodass die Rechtslage schnell unübersichtlich wird. Welche Art der Nutzung welcher Onlineangebote ist vollkommen legal, wo befindet man sich in einer gesetzlichen Grauzone und was gilt bereits als Straftat?

Filesharing und Sharehoster

Das sogenannte Filesharing, bei dem Daten wie etwa Musik oder Filme als Downloads angeboten werden, sind entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht per se illegal. Strafbar macht man sich erst dann, wenn durch den Upload der Inhalte das Urheberrecht verletzt wird, was in der Praxis leider auch zumeist der Fall ist. Gleiches gilt für Sharehoster, die an sich überaus praktisch und völlig legal sind, aber viel zu oft zur illegalen Verbreitung urheberrechtgeschützter Inhalte genutzt werden.

Grauzone Streaming

Beim Streaming gilt grundsätzlich, dass das Ansehen beziehungsweise Anhören legal bereitgestellter Inhalte legal ist. Im Fall illegal bereitgestellter Inhalte gehen die Meinungen hingegen stark auseinander. So vertreten einige Rechtsvertreter die Auffassung, dass die Nutzung illegaler Streaming-Angebote legal sei, da die Inhalte dabei nicht dauerhaft auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden. Andere sind wiederum der Meinung, dass das Zwischenspeichern der Inhalte im Arbeitsspeicher bereits als Download angesehen werden müsse, weshalb das Ansehen oder Anhören eben doch strafbar sei. Im Fall des tatsächlichen Herunterladens illegaler Inhalte auf die Festplatte herrscht allerdings wieder Einigkeit darüber, dass es definitiv illegal ist. Das Mitschneiden

legaler Streams ist im Gegensatz dazu aber ausdrücklich erlaubt, wenngleich einige Anbieter es in ihren Nutzungsrichtlinien untersagen. Tatsächlich empfiehlt die Polizei sogar das Aufzeichnen von Streams als rechtlich unbedenkliche Filesharing-Alternative.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Aufgrund der vielen Grauzonen im Internetrecht und der unzureichenden Rechtsaufklärung der Bevölkerung kann es schnell dazu kommen, dass man unwissentlich und unbeabsichtigt eine Straftat begeht. Im Zweifelsfall ist es also empfehlenswert, sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden (informieren Sie sich zum Beispiel bei heldt-zuelch.de).


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