Wer beim Lotto oder in einer Klassenlotterie den großen Wurf landet und sich über einen satten Geldgewinn freuen darf, der genießt den Moment des Gewinns, stellt sich aber auch die Frage, nach den steuerlichen Regelungen. Mancher Gewinner möchte einen Teil des Geldes verschenken, in Immobilien investieren oder auf eine andere Art und Weise anlegen. Aber was ist dabei zu bedenken und fallen auf einen Lotteriegewinn Steuern an?
Steuern zahlen?
Da die ehemalige Vermögenssteuer seit 1998 nicht mehr gezahlt werden muss, gestaltet sich die finanzielle Lage hier schon deutlich entspannter. Geldgewinne sind jedoch nicht steuerpflichtig, da diese nicht durch eigene Arbeit oder eigene Kapitalerträge erwirtschaftet wurden, sondern ohne jegliche Gegenleistung erhalten wurden. Das bedeutet also, dass der Geldgewinn in diesem Fall brutto gleich netto beträgt und somit in vollem Umfang auf Ihren Konto landet.
Verwendungszweck?
Viele Gewinner kaufen sich neue Autos, reisen um die Welt und genießen das Leben. Irgendwann jedoch kehrt auch wieder Ruhe ein und die Gedanken drehen sich darum, wie das Geld an besten anzulegen ist und wie damit noch ein weiterer Gewinn erwirtschaftet werden kann. Bei großzügigen Gewinnern, die einen Teil ihres Geldes an Freunde und Verwandte verschenken, hier ein Tipp: Vorher die Höhe der Erbschaftssteuer ausrechnen und dem Beschenkten mitteilen, dass er diese Summe Geld dafür direkt zur Seite legen soll, denn sonst bekommt das Geschenk schnell einen bitteren Beigeschmack, wenn das Geld bereits ausgegeben wurde und das Finanzamt dann die Hand aufhält. Generell gilt, dass Sie sich im Falle eines Geldgewinns immer an die jeweilige Lotteriegesellschaft wenden können, welche eigens für die Vermögensberatung Angestellte beschäftigen, die Ihnen weiterhelfen können.
Und bei Tippgemeinschaften?
Wer in einer Gemeinschaft tippt, sollte rechtzeitig eine Beglaubigung über diese Gruppe erbringen, was zum Beispiel bei einem Notar zu erledigen ist. Denn wenn tatsächlich ein hoher Gewinn ausgeschüttet wird und kein Nachweis über die Gemeinschaft erbracht wird, wird die Schenkungssteuer berechnet, da hier davon ausgegangen wird, dass es einen Gewinner und großzügig bedachte Freunde gibt. Weitere Infos über Lotterien und andere Glücksspiele, finden Sie online, z.B. hier.
Urheber des Fotos – M. Schuppich – Fotolia
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