Rechtliche Aspekte rund um Lotterien und Sportwetten

Ein Blick auf die Geschichte der Lotterie ist sehr interessant. Schon in 17. Jahrhundert erkannten einige Regierungen, dass sie sich mit dem Veranstalten von Glücksspielen erhebliche Einnahmen sichern konnten. Da jede Lotterie einzeln genehmigt werden mussten, entstanden die Stufenlotterien, zu denen auch die Süddeutsche Klassenlotterie gehört, die es seit dem Sommer 2012 nur noch als Marke gibt. Diese gehört seitdem zur Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, kurz GKL, und wird von Unternehmen wie SKL Boesche angeboten.

 

Welche Rolle spielt der Glücksspielstaatsvertrag?

In Deutschland ist der Staat selbst der Veranstalter der Lotterien. Das gilt für das Zahlenlotto genau wie für ODDSET, wobei bei den Sportwetten einige Ausnahmen im Glücksspielstaatsvertrag zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern vereinbart worden sind. Er wurde im Jahr 2011 novelliert, nachdem der Europäische Gerichtshof das staatliche Monopol für Sportwetten als nicht rechtskonform erklärt hatte. Dem sogenannten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat Schleswig-Holstein nicht zugestimmt. Dort wurde im Jahr 2011 ein Gesetz verabschiedet, nach dem Konzessionen an private Anbieter vergeben werden sollen. Auch die Bestimmungen zur Bewerbung von Lotterien wurden von Schleswig-Holstein in diesem Landesgesetz gelockert.

Was unterscheidet die SKL vom Zahlenlotto „6 aus 49“?

Die von SKL Boesche vertriebenen Spielscheine für die Klassenlotterie bieten dem Spieler keine Chance, Zahlen ankreuzen zu können. Es handelt sich um eine Endziffernlotterie, die teilweise mit „Super 6“ und „Spiel 77“ vergleichbar ist. Übereinstimmungen gibt es aber lediglich bei der Art der Gewinnermittlung. Die Lose der NKL und SKL können nicht mit anderen Spielarten kombiniert werden. Auch ist die Laufzeit eines Loses nicht nach einer Ziehung von Gewinnzahlen abgeschlossen. Die Klassenlotterie hat eine Laufzeit von sechs Monaten. Wie hoch die Gewinnausschüttung ist, wird von den Regierungen der Bundesländer festgelegt. Bei der SKL wurde ein Minimum von 40 Prozent der Spieleinsätze angesetzt.

Was bewirken die deutschen Gesetze zur Lotterie?

Sowohl mit dem ursprünglichen Glücksspielstaatsvertrag als auch mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag hat sich der Staat in vielen Bereichen ein Monopol für das Veranstalten von Lotterien gesichert. In Deutschland gelten einzig in Schleswig-Holstein vom Bundesrecht abweichende Regelungen.

 

Foto : gena96 – Fotolia

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