Patente: Der beste Schutz für Erfindungen

Patente: Der beste Schutz für Erfindungen

Er ist ein sehr umtriebiger Erfinder. Aber ob Daniel Düsentrieb jemals beim Patentamt in Entenhausen war – man weiß es nicht. Sicher ist: Im wirklichen Leben führt für kluge Köpfe kein Weg an einer solchen Behörde vorbei, wenn sie ihre Erfindungen gegen Nachahmer sichern wollen. Das Patentrecht gewährt umfangreichen Schutz.

Entwicklungen müssen neu und gewerblich nutzbar sein

Dieser Schutz gilt für Erfindungen im Bereich der Technik. Wohl gemerkt: Erfindungen. Handelt es sich um Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische oder Geschäftsmethoden, dann sei das kein Fall für das Patentrecht, heißt es unter bbs-law.de. Dagegen könnten körperliche Gegenstände wie Produkte oder Stoffe ebenso geschützt werden wie neue Verfahren. Neben der erfinderischen Tätigkeit im technischen Bereich gibt es zwei weitere wesentliche Kriterien, die ein Erzeugnis erfüllen muss, damit ein Patent anerkannt wird: Es muss neu und gewerblich anwendbar sein. Denn das Patentrecht solle innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung schützen, betont das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als zuständige Behörde. So stärke und sichere es Unternehmen, die ihre Erfindung selbst verwerten und sich damit eine exklusive Positionierung am Markt sichern könnten.

Patentrecht – „sehr umfangreich und nicht unkompliziert“

Bis eine Erfindung patentreif ist, muss viel getüftelt werden. Doch auch die Anmeldung beim DPMA kann eine knifflige Aufgabe sein. Die Behörde selbst nennt das Patentrecht ein „sehr umfangreiches und nicht unkompliziertes Rechtsgebiet“ – daher wird empfohlen, einen Patent- oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Dieser berät zum Beispiel zur Frage des richtigen Zeitpunkts: Ab dem Anmeldetag können Mitbewerber ihre gleichen oder ähnlichen Erfindungen nicht mehr als Patent anmelden. In den Patentansprüchen muss zudem sehr genau festgelegt werden, was geschützt sein soll. Die Anmeldung des Patents wird 18 Monate lang geheim gehalten, bis es mit der so genannten Offenlegungsschrift veröffentlicht wird. In dieser Zeit kann der Erfinder entscheiden, ob er das Patent weiterverfolgt. Wird dieses schließlich erteilt und ist die neunmonatige Einspruchsfrist abgelaufen, gilt es in der Regel 20 Jahre lang – gerechnet ab dem Tag der Anmeldung. Das Patent ist ein Ausschließlichkeitsrecht: Nur der Inhaber darf über die Erfindung verfügen, daher gibt ihm das Patentrecht weitreichende Mittel in die Hand gegen alle, die seine Ansprüche verletzen.


Bild: Fotolia, 41016215, Sebastian Engels

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