Hartz IV Aufstockung – Wer hat Anspruch darauf?

Unter Hartz IV Aufstockung versteht man den Betrag, den Arbeitnehmer beim Jobcenter beantragen können, wenn ihr Gehalt zum Leben nicht ausreicht.

1. Hartz IV Aufstockung Antrag

Hartz IV erhalten Bedürftige auf Antrag. Das ist der Fall, wenn man bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenzen nicht überschreitet: 150 Euro pro Lebensjahr plus ein angemessenes Kraftfahrtzeug von höchstens 7.500 Euro im Wert sind zulässig. Dazu wird das Einkommen abzüglich einiger Freibeträge angerechnet.

2. Hartz IV Aufstockung beantragen

Man besorgt sich das Antragsformular auf ALG II entweder vor Ort beim Jobcenter oder im Internet auf www.arbeitsagentur.de. Dieses füllt man komplett aus und fügt sämtliche Nachweise über die Bedürftigkeit bei. Das sind beispielsweise:

Kontoauszüge der letzten drei Monate
Vermögensnachweise aller Art (Lebensversicherungspolicen, Sparbücher, Festgelder etc.)
Mietvertrag
– eine Einkommensbescheinigung (Anlage EK), die der Arbeitgeber verpflichtet ist, auszufüllen. Dieses Formular erhält man ebenso wie das Hauptantragsformular beim Jobcenter oder im Internet (siehe oben).

Alle Unterlagen gibt man am Jobcenter ab oder schickt sie per Post dorthin. Nach vier bis sechs Wochen erhält man einen Bewilligungsbescheid samt einem dazugehörigen Berechnungsbogen.

3. Hartz IV Aufstockung Berechnung

Man ermittelt zunächst den Bedarf: Dieser errechnet sich aus dem Regelsatz von derzeit 364 Euro plus einer angemessenen Miete (bei einem Alleinstehenden insgesamt ca. 700 Euro). Nun stellt man diesem sein Einkommen gegenüber: Man geht vom Nettogehalt aus, berechnet die Freibeträge aber vom Bruttogehalt. Die ersten 100 Euro sind frei, darüber hinaus gelten 20 Prozent Freibetrag. Wer beispielsweise 1000 Euro brutto und 800 Euro netto verdient, hat z.B. einen Gesamt-Freibetrag von 280 Euro (100 Euro plus 20 Prozent von den verbliebenen 900 Euro). Dieser Freibetrag wird vom Nettogehalt von 800 Euro abgezogen und ergibt das anrechenbare Einkommen von 520 Euro, das wiederum den 700 Euro Bedarf gegenüber gestellt wird. Es verbleibt eine Bedarfs-Unterdeckung bzw. ein aufstockender Betrag von 180 Euro.