Der Hartz-4 Regelsatz als verfassungswidrig eingestuft

Gegner des Regelsatzes wird es freuen: der Hartz-4 Regelsatz wurde vom Sozialgericht in Berlin für verfassungswidrig befunden, aufgrund seines Verstoßes gegen das Existenzgrundrecht

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Der Streit um den Regelsatz ist nicht neu. Bereits 2010 wurden vom Bundesverfassungsgericht Hartz-4 Leistungen als verfassungswidrig verworfen. 2011 trat dann eine Neuregelung in Kraft. Nach und nach wurden die Regelsätze erhöht und um Teilhabeleistungen für Kinder ergänzt.

Anlass für die neue Debatte war ein Streitfall um eine dreiköpfige Familie aus Berlin, die aufgrund der angeblich zu geringen Leistungen geklagt hatte.

Die Kläger aus Neukölln können keine höheren Leistungen beanspruchen. Das Gericht hat allerdings die geltenden Vorschriften infrage gestellt.

Der Beschluss des Sozialgerichtes

Die aktuell geltenden Regelsätze sind laut Gericht um 36 Euro zu niedrig und stellen damit eine Verfassungswidrigkeit dar. Somit wird der Leistungssatz vom Bundesverfassungsgericht künftig neu festgelegt werden müssen.

Die Berechnungen seien angeblich von vornherein falsch kalkuliert, da besondere Bedarfsverhältnisse, wie zum Beispiel von Familien, nicht berücksichtigt werden und man von undurchsichtigen Statistiken ausgehe. Als Referenz habe man zum Beispiel Gruppen von Alleinstehenden oder auch Erwerbstätige mit aufgestocktem Bezug herangezogen.

Inwiefern die bisherigen Leistungen ausreichen würden, sei nicht hinreichend belegt. Zudem gebe es ungerechtfertigte Kürzungen einzelner Ausgabeposten, so dass den Betroffenen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt sei, die durch das Existenzminimum aber möglich sein müsse.

Weitere Aussichten

Allerdings bedeutet der Beschluss des regionalen Sozialgerichtes nicht, dass die Klage auch auf Bundesebene durchgesetzt werden kann, Experten sehen dies sogar eher als unwahrscheinlich an.

In Regierungskreisen ist man nach wie vor der Ansicht, dass es keinen Grund gebe, die Verfassungsmäßigkeit der durchgeführten Berechnungen anzuzweifeln. Von Seiten der Gewerkschafts- und Wohlfahrtsverbände wird die Übertragung an das Bundesverfassungsgericht natürlich begrüßt.

Umstritten ist vor allem auch die Begründung des Gerichtes, dass auch Geld für die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen gezahlt werden müsse, aus Regierungskreisen nicht nachvollziehbar.