So holen sich Bausparer unzulässige Gebühren zurück
Stuttgart – Was bei Konsumentenkrediten gilt, gilt auch für Bausparverträge: Darlehensgebühren sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.: XI ZR 552/15). «Betroffene Bausparer können die gezahlten Gebühren nun zurückfordern», erklärt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. «Und zwar mit Zinsen.» Drei wichtige Punkte: Gebühr zurückfordern: ObMehr lesen