Vermieter muss Nebenkostenabrechnung aufschlüsseln
Berlin – Mieter können einen Teil ihrer Betriebskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Dafür können sie vom Vermieter verlangen, in der Abrechnung bestimmte Pauschalrechnungen näher aufzuschlüsseln. Der Mieter müsse in die Lage versetzt werden, die absetzbaren Beträge selbst anhand der Betriebskostenabrechnung zu ermitteln, wie das Landgericht Berlin entschieden hatMehr lesen






