Berlin – Finder dürfen ihnen zugelaufene Tiere nicht einfach behalten. Sie sind dazu verpflichtet, sie zeitnah bei der sogenannten Tiersammelstelle ihrer Kommune zu melden, erklärt Ursula Bauer von der Tierschutzorganisation Aktion Tier.
Kommen Finder ihrer Pflicht nicht nach, machen sie sich strafbar. Die Kontaktdaten der Tiersammelstelle, einer Art Fundbüro für Tiere, lassen sich online recherchieren. Wer nichts findet, ruft am besten das Ordnungsamt an.
Nach der Meldung können Finder die zugelaufene Katze, den Hund oder den zugeflogenen Kanarienvogel selbst versorgen, erläutert der Deutsche Tierschutzbund. Der Finder muss das Tier aber artgerecht unterbringen und gegebenenfalls auch einen Tierarzt aufsuchen.
Ob Finder das Tier behalten dürfen, hängt davon ab, ob sich innerhalb von sechs Monaten nach der Meldung bei der Tiersammelstelle der Eigentümer meldet. Kommt es nicht dazu, kann der Finder das Fundtier als Eigentum erwerben. Unter Umständen kann es aber auch innerhalb einer Frist von drei Jahren vom ursprünglichen Eigentümer zurückgefordert werden, wenn der Finder das Tier noch im Besitz hat.
Damit Halter entlaufene Tiere schnell zurückbekommen, empfiehlt der Tierschutzbund, Haustiere beim Tierarzt mit einem Chip oder mit einer Tätowierung kennzeichnen sowie beim Deutschen Haustierregister unter www.registrier-dein-tier.de kostenfrei registrieren zu lassen.
Fotocredits: Frank Rumpenhorst
(dpa/tmn)