Wie wird man eigentlich Finanzberater?

Das Berufsbild eines Finanzberaters ist grundsätzlich nicht geschützt, so dass eine Karriere in diesem Bereich sowohl für Berufsanfänger als auch für Quereinsteiger möglich ist. Aufgrund der Komplexität des Themas sind aber eine Ausbildung oder spezielle Weiterbildungsmaßnahmen notwendig, um das benötigte Fachwissen zu erwerben.

Finanzierungen, Versicherungen und Geldanlagen

Um Finanzierungen, Darlehen oder Kapitalanlagen vermitteln zu dürfen, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 c bzw. f der Gewerbeordnung. Die Erteilung setzt voraus, dass Sie die notwendige Zuverlässigkeit und geordnete finanzielle Verhältnisse nachweisen können. Für die Vermittlung von Kapitalanlageprodukten müssen eine neu geregelte Sachkundeprüfung abgelegt sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. Der Bereich Versicherungen ist schon seit 2007 strenger reguliert, seitdem gehören die Sachkundeprüfung, die Prüfung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse sowie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu den grundlegenden Voraussetzungen. Das notwendige Fachwissen können Sie sich in speziellen Schulungen aneignen, so dass eine gezielte Ausbildung oder ein Studium zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist. Bei Interesse sehen Sie sich doch einmal auf www.swisslife-select-karriere.de um.

Verschiedene Vermittlertypen am Markt

Abhängig von der konkreten Gestaltung ihrer Tätigkeit als Finanzberater werden ausreichend Schulungen von Produktgebern angeboten, so dass eine Zulassung auch für Quereinsteiger kein Problem darstellt. Für unabhängige Finanzberater, die also nicht den Vorschriften der Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften unterworfen sind, sondern im Interesse und in Vollmacht ihrer Kunden arbeiten, gibt es alternative Angebote für eine Ausbildung oder Schulungen über Maklerverbände oder die zuständige IHK, die ebenso zum Ziel führen. Als Finanzberater können Sie grundsätzlich selbständig tätig werden, aber auch im Vertrieb von Finanzdienstleistern, Versicherern oder Fondsgesellschaften angestellt sein. Eine Ausnahme stellen die Honorarberater dar, die ihr Einkommen nicht über erfolgsabhängige Provisionen und Courtagen der Produktgeber generieren, sondern für die reine Beratungsleistung eine Vergütung von ihren Mandanten erhalten.

Finanzberater – Zulassungsvorschriften werden strenger

Zwar ist der Beruf nicht geschützt, allerdings verschärfen sich die Zulassungsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich im Interesse der Verbraucher. So gehören ein Sachkundenachweis, geordnete finanzielle Verhältnisse sowie eine geeignete Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu den gängigen Zulassungsvoraussetzungen. Versicherungen, Fondsgesellschaften und unabhängige Ausbildungsträger tragen den gestiegenen Anforderungen aber Rechnung, indem sie die notwendigen Ausbildungsgänge in ausreichender Zahl anbieten. Ein spezielles Studium ist also nicht erforderlich, kann aber die Karrierechancen deutlich verbessern.

Urheber des Bildes: Robert Kneschke – Fotolia

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