Frankfurt/Main – Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Trotzdem sollten Café-Betreiber oder Privatleute ihr WLAN nicht einfach für Dritte öffnen.
Antworten auf wichtige Fragen:
– Kann ich mein WLAN einfach für jeden öffnen?
Theoretisch ja. Werden jedoch von Dritten urheberrechtlich geschützte Daten heruntergeladen oder verbreitet, können die Rechteinhaber fordern, dass ein WLAN durch ein Passwort geschützt wird. Wie das konkret aussehen wird, ist im Detail noch nicht bekannt.
– Sollte ich mein WLAN einfach für jeden öffnen?
Lieber nicht, besser ist es, das Netzwerk zu verschlüsseln und mit einem Passwort zu sichern. «Wenn Sie vorsichtig sind, geben Sie das Passwort nur gegen Herausgabe der Identität weiter», rät Anwalt Thomas Lapp, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Das gilt besonders für WLAN-Netze in Cafés oder anderen Orten mit häufig wechselnden Nutzern.
– Was gilt als Identitätsnachweis?
Etwa eine E-Mail-Adresse, an die das Passwort geschickt wird, eine Mobilnummer oder das Vorlegen eines Ausweises.
– Was ist mit kostenpflichtigen Abmahnungen?
Bislang konnte es passieren, dass Rechteinhaber Unterlassungsansprüche geltend machten. Für die Betreiber von WLAN-Netzen, aus denen Dritte Urheberrechtsverletzungen begangen haben, konnte das schnell teuer werden. Durch das EuGH-Urteil sind nun auch solche zivilrechtlichen Ansprüche gegen die WLAN-Betreiber ausgeschlossen. Allerdings könnte es sein, dass anfallende Kosten für die Anordnung zur Passwortsicherung des Netzwerks sehr wohl doch wieder auf den WLAN-Betreiber umgelegt werden können.
– Wie schütze ich mein WLAN?
In den Einstellungen für das drahtlose Netzwerk des Routers gibt es die Möglichkeit das Netzwerk per WPA oder WPA2 zu verschlüsseln. Wählt man dies aus, muss ein Passwort festgelegt werden. Erst nach Eingabe dieses Passworts gelangt man in das WLAN. Durch Passwörter geschützte WLAN-Netze sind in der Regel durch ein kleines Schlosssymbol zu erkennen.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)