Was ich vor der Fahrt mit dem E-Tretroller wissen sollte

Berlin – Wo darf ich den E-Tretroller überhaupt parken? Muss ich einen Helm tragen? Und kann ich jemanden mitnehmen? Hier sind die Antworten von A bis Z auf einige wichtige Fragen:

– Abstellen: Für E-Tretroller gelten die gleichen Parkvorschriften wie für Fahrräder. So steht es in der
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Also darf man sie grundsätzlich auf Gehwegen, Plätzen und in Fußgängerzonen abstellen – wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden. Besonders in Großstädten sind geeignete Abstellflächen mancherorts rar. Mehrere Städte planen bereits, Parkverbot-Zonen für E-Tretroller einzuführen.

– Bordsteinkante: Was tun, wenn der genutzte Radweg über eine abgeflachte Kante führt? Runter mit der Geschwindigkeit. Ansonsten kann der E-Tretroller beim Überwinden der Bordsteinkante hüpfen und der Fahrer ins Straucheln geraten.

– Diebstahl: Handschellen können helfen, den Roller vor Diebstahl zu schützen. Kein Witz. Im Internet werden Schlösser angeboten, die nach dem Prinzip Handschelle funktionieren: Den einen Ring klickt man um die Lenkstange des Rollers, und den anderen befestigt man etwa an einem Zaun oder Gitter. Mietroller-Anbieter haben diese Probleme normalerweise nicht: Ihre Roller werden meist per App ver- und entriegelt.

– Führerschein: Nicht notwendig. Es gibt nur ein Mindestalter: 14 Jahre.

– Fussgängerzone: Dort heißt es: schieben. Erlaubt ein Schild das Radfahren in der Fußgängerzone, darf man auch mit dem E-Tretroller dort entlangdüsen.

– Gehweg: Der ist tabu. E-Tretroller dürfen auf
Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss man die Fahrbahn nutzen. Das wissen viele nicht. Dazu Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer: «Deswegen glaube ich, dass da auch zurzeit die größte Gefahr für alle Beteiligten lauert.»

– Helmpflicht: Es gibt keine – aber Fachleute raten zum Helm. Viele Menschen in Deutschland befürworten eine solche Pflicht. Bei einer Umfrage im Auftrag der «Augsburger Allgemeinen» sprach sich fast die Hälfte der Befragten dafür aus, die Helmpflicht «auf jeden Fall» einzuführen.

– Knöllchen: Ein Bußgeld wird fällig, wenn man den Gehweg nutzt. Laut ADAC sind das 15 bis 30 Euro. Genauso teuer kann es werden, wenn man mit E-Tretrollern nebeneinander statt hintereinander fährt. Hat der Roller keine Betriebserlaubnis, kostet das 70 Euro.

– Promille: Es gelten die gleichen Grenzwerte wie beim Autofahren: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt – ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zu zeigen – begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.

– Tempolimit: Zulässig sind maximal 20 km/h.

– Verkehrssicherheit: E-Tretroller müssen ein funktionierendes Brems- und Lichtsystem haben und mit einer Klingel ausgestattet sein.

– Versicherungspflicht: Auf die Straße darf man mit dem elektrischen Roller nur, wenn eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge angebracht ist.

– Zu zweit: Ein klares Nein. Die E-Tretroller sind grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Wer zu zweit oder gar dritt erwischt wird, zahlt ein Bußgeld.

Fotocredits: Jens Kalaene
(dpa)

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