Was WLAN-Betreiber jetzt wissen müssen
Frankfurt/Main – Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, ist für deren Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Trotzdem sollten Café-Betreiber oder Privatleute ihr WLAN nicht einfach für Dritte öffnen. Antworten auf wichtige Fragen: – Kann ich mein WLAN einfach für jeden öffnen? Theoretisch ja. WerdenMehr lesen