Unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur melden
Meschede – Glückslose, Versicherungen, Abonnements, Reisen: Unerwünschte Telefonwerbung ist abwechslungsreich. Eines haben alle diese Werbeanrufe aber gemein: Ohne ausdrückliche Einwilligung des Anschlussinhabers sind sie verboten, erklärt die zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA). Bei Verstößen drohen den Anrufern Bußgelder von bis zu 300 000 Euro. Rufen die Werber ohne angezeigte Rufnummer an, kann das 100 000Mehr lesen