Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Online-Lotto in NRW wieder erlaubt

Millionen Lottospieler in NRW können sich den Gang zur nächsten Annahmestelle künftig sparen: WestLotto hat Anfang Dezember das Online-Lotto nach etlichen Jahren wieder freigeschaltet. Grund: Nun gilt auch im größten deutschen Bundesland ein neuer Glücksspielstaatsvertrag.








Die Auseinandersetzungen um den Staatsvertrag

Bis Ende 2008 konnten Tipper in ganz Deutschland online an den staatlichen Lotterien teilnehmen. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes machte dann aber eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, des Regelwerks aller öffentlich-rechtlichen Lotto-Gesellschaften, notwendig. Das höchste Gericht hatte damals zugunsten privater Wett- und Glücksspielanbieter entschieden, die einen Missbrauch des staatlichen Lotteriemonopols witterten. In der Folge mussten sich die Lotterien wie WestLotto zumindest aus dem Internetgeschäft zurückziehen. Erst 2011 einigten sich die Länder mit der Ausnahme Schleswig-Holsteins auf einen neuen Staatsvertrag, auf dessen Grundlage private Unternehmen Lizenzen beantragen können. Somit haben auch sie Chancen auf Marktanteile, die von den Richtern angeprangerte Benachteiligung ist überwunden. Folglich dürfen sich auch staatliche Lotterien wieder im Internet engagieren. Auch die Einnahmestellen für die SKL Lotterie, wie zum Beispiel SKL Boesche, sind wieder im Rennen.

Warum die Nordrhein-Westfalen so lange warten mussten

Deutschlandweit kommen schon seit einem Jahr Spieler in den Genuss, bequem von zu Hause aus den Lottoschein auszufüllen oder an anderen Auslosungen wie bei der SKL Lotterie teilzunehmen. Nur die Nordrhein-Westfalen mussten sich in Geduld üben, obgleich die Landesregierung dem Staatsvertrag ebenso zugestimmt hatte. Schuld daran ist die Landtagswahl, wegen der der Parlamentsbetrieb zum Erliegen kam und viele Gesetze der Verabschiedung harrten. Es mangelte allein an der zwischen den Parteien unstrittigen Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht. Aufgrund dieser bürokratischen Verzögerung war es in den letzten Monaten vermehrt zu Unmutsbekundungen seitens internetaffiner Spieler gekommen. Wenn Sie den Service nun nutzen möchten, können Sie sich auf der Homepage der Lotterie-Gesellschaft registrieren lassen. Voraussetzung sind Volljährigkeit sowie ein Wohnsitz in NRW. Nach erfolgter Registrierung können Sie sofort loslegen, allerdings ist der Spieleinsatz in den ersten vierzehn Tagen auf 150 Euro begrenzt. Eine komplette Freischaltung erfolgt erst, wenn Ihre persönlichen Daten geprüft wurden. Auch Lose der SKL können wieder online, zum Beispiel bei SKL Boesche, erworben werden.

Bei WestLotto wieder online tippen

Nachdem seit einem Jahr Lotto-Spieler in fünfzehn Bundesländern wieder den Onlineservice nutzen können, haben nun auch die Nordrhein-Westfalen wieder diese Möglichkeit. Die deutschlandweite Einstellung der Webdienste gründete in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein neuer Staatsvertrag war die Voraussetzung für die Reaktivierung. Der Landtag in NRW setzte als letztes Parlament diese Regeln in Landesrecht um.

Bildquelle: Smileus – Fotolia

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