Heilbronn – Ob im Sportverein, in der Flüchtlingshilfe oder der Tierbetreuung: Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen. Denn im Eifer eines Einsatzes können Helfer sich oder andere verletzen sowie Gegenstände beschädigen.
Zwar greift die gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt. Doch um möglichen Lücken im Schutz vorzubeugen, sollten Ehrenamtliche auch privat vorsorgen, rät die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI). Die private Unfallversicherung zahlt einen einmaligen Betrag im Fall einer zurückbleibenden Invalidität. Die Höhe des Betrages ist abhängig vom Schweregrad. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden durch eine Krankheit oder einen Unfall dem Versicherten eine monatliche Rente zu.
Einige Vereine haben eine eigene Haftpflichtversicherung – Helfer sollten dies abklären. Sie können den Schutz mit einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung ergänzen. Der Versicherer kommt für Schadensersatzforderungen von Dritten auf, wenn der Versicherte anderen Personen oder Einrichtungen Schäden zugefügt hat.
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(dpa/tmn)