Heilbronn – Wer mit dem Auto ins Ausland reisen will und noch einen alten Führerschein besitzt, sollte besser einen Textauszug der EU-Führerscheinrichtline (91/439/EWG) in der entsprechenden Sprache des Reiselandes mitführen.
In der
EU-Richtlinie steht, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine weiterhin gültig sind, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Es könne bei Verkehrskontrollen immer wieder mal vorkommen, dass diese noch gültigen Dokumente fälschlicherweise beanstandet werden.
Solche Texte bietet die GVI im Internet in mehreren Sprachen unter der
Rubrik «Gratis» an. Auch auf den Seiten der EU lassen sie sich herunterladen. Hilft das bei der Polizeikontrolle dennoch nicht weiter, kämen Autofahrer häufig nicht um ein Bußgeld herum, schreibt die
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite.
Dann sollten Autofahrer sich den bezahlten Betrag und den Grund der Zahlung auf dem Strafzettel vermerken lassen und im Nachgang prüfen, ob sich rechtliche Schritte mit Hilfe eines Anwalts lohnen. Dabei ist aber die Bußgeldhöhe in Relation zu diesem Aufwand zu setzen.
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(dpa/tmn)