Gefährliche Produkte melden – So geht’s

Berlin – Wollen Verbraucher ein Produkt melden, das ihrer Einschätzung nach
gefährlich ist, können sie das online bei der europäischen Datenbank ICSMS machen. Unter «Verbraucher» finden sie den Punkt «Behördensuche».

Unter der «
Behördensuche» können sie die Behörde raussuchen, der sie das gefährliche Produkt melden möchten. Verbraucher geben dann unter anderem die Produktbezeichnung, den Hersteller und die Seriennummer des Produkts an. Außerdem beschreiben sie den Mangel und machen Angaben zu möglichen Unfällen.

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es außerdem eine
Datenbank mit gefährlichen Produkten in Deutschland. Dort veröffentlicht die BAuA bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen oder Untersagungsverfügungen.

Unter
www.lebensmittelwarnung.de können sich Verbraucher über neueste Warnungen bei Lebensmitteln informieren.

Behörden schlugen 2000 Mal Alarm

Die Verbraucherbehörden in Europa haben im vergangenen Jahr mehr als 2000 Mal wegen riskanter Produkte Alarm geschlagen. Auf der Grundlage folgten europaweit 3800 Rückrufaktionen, Verkauf- oder Importstopps – deutlich mehr als in früheren Jahren, wie die EU-Kommission berichtete.

Spielsachen waren mit 26 Prozent die größte Gruppe der verdächtigen Produkte, auch weil für sie besonders strenge Maßstäbe gelten. Zweitwichtigste Produktgruppe waren motorisierte Fahrzeuge, auf Platz drei folgten Textilien und Modeprodukte.

Die europäischen Behörden alarmieren sich seit 2004 gegenseitig über ein Schnellinformationssystem, wenn irgendwo in der EU und drei weiteren beteiligten Ländern ein gefährliches Produkt entdeckt wird. Dann können alle reagieren.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)

(dpa)