Erste Hilfe – warum Sofortmaßnahmen meist über Leben und Tod entscheiden

Ein Unfall oder eine lebensbedrohliche Situation kann jeden Menschen treffen. Um große Schädigungen der Gesundheit oder sogar den Verlust des Lebens der verunfallten oder erkrankten Person zu vermeiden, sind die Leistungen von Erster Hilfe und lebensrettenden Sofortmaßnahmen von größter Bedeutung. Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist nach § 323 Strafgesetzbuch zur Leistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen verpflichtet.

Pflicht zur Leistung von Hilfe

Viele Menschen fühlen sich bei der Leistung von Erster Hilfe stark verunsichert und habe Angst etwas Falsches zu tun. Dabei kann die schnelle und unverzügliche Hilfe, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall der verletzten Person das Leben retten. Nach dem § 323 Strafgesetzbuch ist jeder Bürger zur Hilfeleistung verpflichtet, sofern er sich selbst und ihm eventuelle schutzbefohlene Personen, wie zum Beispiel Kinder mit dieser Hilfe nicht in Gefahr bringt. Zu den ersten Maßnahmen, die Leben retten können, gehören das Absichern des Unfallortes und das Absetzen des Notrufes. Das Absetzen des Notrufes ist eine der ersten Hilfsmaßnahmen, die dem Grunde nach jeder Person in nahezu jeder Situation möglich ist. Bei vielen Unfällen oder Erkrankungen führt das Versagen der Vitalfunktionen zu den lebensbedrohlichen Situationen. Schockzustände, starke Blutungen können zu einem Kreislaufversagen führen. Die Durchblutung der lebenswichtigen Organe ist nicht mehr gewährleistet. Herz- und Atemstillstand können die Folge sein und damit wird auch die Durchblutung des Gehirns gestoppt. Bleibt das Gehirn länger als 3 bis 4 Minuten ohne Durchblutung, können schon schwere Gehirnschädigungen die Folge sein. Nach einer Durchblutungsstörung, die länger als 7 Minuten andauert, stirbt der Mensch. Die Herz-Lungen-Massage und die Beatmung sind hier die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Einen weiteren lebensbedrohenden Zustand bildet die Bewusstlosigkeit. In der Bewusstlosigkeit erschlaffen alle Muskeln und die vom Zungenmuskel gehaltene Zunge fällt auf den Zungengrund, dadurch wird die Luftröhre von der Zunge verlegt und die verletzte Person kann nicht mehr atmen. Aus diesem Grund ist die stabile Seitenlage mit der Überdehnung des Kopfes die lebensrettende Sofortmaßnahme. Sie verhindert ebenfalls, dass die bewusstlose Person vielleicht an eventuell herauslaufenden Mageninhalt bzw. Erbrochenem erstickt.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen gehören die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Massage und die Beatmung zur Erhaltung der Vitalfunktionen. Weiterhin müssen eventuelle Blutungen sofort gestillt werden und einem eventuell eintretenden Schockzustand vorgebeugt werden, bzw. bei bereits eingetretenem Schock die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden. Bei Herzstillstand kann die Defibrillation in dem Fall, dass ein Defibrillator in der Nähe verfügbar ist, eingesetzt werden. Defibrillatoren sind an vielen öffentlichen Plätzen, wie zum Beispiel auch in Bahnhöfen vorhanden und ausgehängt. Die Verwendung der Geräte ist aufgrund ihrer selbsterklärenden Anweisungen sehr einfach und unkompliziert. Auch der „Laie“ als Ersthelfer kann bei der Verwendung dieser Geräte nichts falsch machen. Grundsätzlich falsch wäre es, aus Angst die Verwendung des Defibrillators zu vermeiden. Bei Vergiftungen kann ein Anruf bei der Giftnotrufzentrale über die richtigen weiteren Vorgehensweisen informieren und sofort helfen.

Erste-Hilfe-Kurse bieten Sicherheit

Das Absichern einer Unfallstelle, der sofort abgesetzte Notruf und die Anwendung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, wie zum Beispiel die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Massage und die Beatmung können bei einem Unfall oder einem akuten Krankheitsgeschehen mit lebensbedrohlicher Situation über Leben und Tod der Person entscheiden. Bürger sind nach dem Gesetz zu Erster Hilfe verpflichtet. Regelmäßige Teilnahmen an Erste-Hilfe-Kursen wie hier tragen dazu bei, die Angst falsche Hilfe zu leisten, zu reduzieren. Grundsätzlich falsch und strafbar ist es aber nur, überhaupt keine Hilfe zu leisten oder vorsätzlich falsche und schädigende Maßnahmen anzuwenden.

Bildquelle: Harald Söhngen (Fotolia)