Drittfahrerschutz für Autoversicherung rasch buchbar

Berlin – Wer sein Auto verleihen will, sollte vorher genau nachschauen, inwieweit sein Versicherungsvertrag weitere Fahrer abdeckt. Das rät die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 04/18).

Zwar erlösche in der Regel nach einem Unfall nicht der Schutz von Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Doch es drohen im Einzelfall rückwirkende Zahlungen und Vertragsstrafen, wenn ein nicht eingetragener Fahrer das Auto lenkte.

Manche Verträge schließen demnach aber auch Zusatzfahrer für einen gewissen Zeitraum im Jahr kostenfrei ein, was sich vorher mit einer Nachfrage beim Versicherer klären lässt. Bei manchen Anbietern lässt sich ein weiterer Fahrer laut «Finanztest» auch kurzfristig etwa im Internet angeben und bezahlen, um die Fahrt korrekt abzusichern. Solche Angebote heißen unter anderem Drittfahrerschutz oder Zusatzfahrerschutz. Bei einer Stichprobe hat die Stiftung Preise von 1,72 bis 6,99 Euro für 24 Stunden ermittelt.

Ermöglicht der eigene Versicherer so etwas nicht, bieten einige Unternehmen unabhängig vom eigenen Vertrag diesen zusätzlichen Schutz, indem sie in der Regel die Regressforderungen und Prämiennachforderungen des bestehenden Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherers bis zu einem Maximalbetrag abdecken. Beispielhaft nennt «Finanztest» zwei Versicherungen. Friday nimmt 5,49 Euro, die Bayerische 6,99 Euro für einen Tag. Bei beiden ist die Leistung des Versicherers auf maximal 5000 Euro beschränkt.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

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