Bei Autodiebstahl sofort Polizei und Versicherer informieren

Stuttgart – Ein verschwundenes Auto melden Betroffene am besten sofort über den Notruf 110 der Polizei. «Die prüft zuerst, ob das Fahrzeug nur abgeschleppt wurde», sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Ist das nicht der Fall, muss sofort Anzeige erstattet werden. Außerdem sollte die Polizei wissen, ob in dem gestohlenen Fahrzeug ein Ortungssystem verbaut ist – entweder serienmäßig oder nachgerüstet. «Mit einem Ortungssystem erhöht sich die Chance, das Fahrzeug wiederzubekommen», erklärt Schmidt.

Im zweiten Schritt informieren die Bestohlenen die Versicherung. «Dort muss man auch alle zugehörigen Papiere vorlegen, also Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief und alle Schlüssel, die zum Auto gehören», sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Den entstanden Schaden übernimmt die Teilkasko- respektive Vollkaskoversicherung. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Autodiebstahl keinen Einfluss.

Fotocredits: Heiko Wolfraum
(dpa/tmn)

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