Elektro-Antrieb bei Autos und Fahrrädern

Endlich unabhängig sein von den Benzinpreisen an den Zapfsäulen – das wäre schön. Elektrofahrzeuge sind eine Alternative, allerdings scheuen viele Fahrer den Umstieg, auch wegen der begrenzten Reichweite elektrisch betriebener Motoren.

Reichweiten nur bei reinen Elektro-Autos ein Problem

Vielen reicht es nicht, mit einem Elektrofahrzeug nur 80 bis 100 km fahren zu können.

Ein bisschen Reserve möchten die meisten Nutzer haben, vor allem da es immer mal wieder zu Staus kommen kann, durch die man eventuell Dutzende Kilometer Umweg fahren muss. Und wer möchte schon wegen „Spritmangel“ stehen bleiben. Hybrid-Fahrzeuge schalten dann natürlich automatisch wieder auf Benzinantrieb um. Die Gefahr, dass man mit einem derartigen Fahrzeug einfach so liegenbleibt, ist daher gering. Genauso wenig müssen die Fahrer von Pedelecs Angst haben, dass sie mit dem Fahrrad nicht mehr weiterfahren können. Wenn der Akku zu Ende ist, muss man eben stärker in die Pedale treten.

Gesetzliche Bestimmungen

Es gibt unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen, die für Pedelecs gelten. Es hängt von der Leistung des Fahrrads ab, ob die Fahrer Radwege benutzen dürfen oder gar einen Helm tragen müssen. Für die Nutzer von Pedelecs ist es manchmal undurchsichtig, wie die gesetzlichen Regelungen überhaupt lauten. Vor der ersten Fahrt muss man sich daher genau informieren, welchen Typ Pedelec man eigentlich fährt. Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen auf dem Radweg fahren. Einen Fahrradhelm zu tragen wird allen Radfahrern empfohlen. Wichtig ist auch, dass man den Versicherungsschutz klärt. Denn ein selbst verschuldeter Unfall kann sonst große Probleme nach sich ziehen.

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