Immobilienkauf in Österreich: was gilt zu beachten?

Österreich ist in mehrfacher Hinsicht ein attraktives Land für Immobilieninvestitionen. Kapitalanleger finden Österreich wegen vorteilhafter Steuergesetze und einem guten Immobilien Markt interessant. Andere haben sich über den hohen Freizeitwert bei Immobilientreifzug.com informiert und wollen eine Immobilie für die Ferien oder als Wochenenddomizil zu erwerben.

Österreich hat den Erwerb von Immobilien allerdings eingeschränkt, und auch die Abwicklung eines Kaufs unterliegt speziellen österreichischen Bedingungen. Darauf sollten Sie sich als Käufer einstellen.

Kaufbeschränkungen

In jedem Fall müssen Sie als Ausländer eine Genehmigung zum Immobilienerwerb beim jeweiligen österreichischen Bundesland beantragen. In welchen Umfang hier Probleme auftauchen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die Beschränkungen sind zunächst gebunden an die Staatsangehörigkeit des Käufers. Wenn Sie EU-Bürger sind, unterliegen Sie geringeren Einschränkungen. Dann spielt eine Rolle, wo der Sitz des Ausländers ist. Mit einem Hauptwohnsitz in Österreich haben sie als Käufer mehr Möglichkeiten zum Immobilienerwerb. Die dritte Gruppe von Einschränkungen hängen davon ab, in welchem Land bzw. in welcher Gemeinde die Immobilie erworben werden soll. Gute Vergleiche dazu finden Sie bei Immobilientreifzug.com. Besonders restriktiv sind die Bestimmungen in begehrten Feriengemeinden vor allem im Westen Österreichs. Schließlich kommt es auf die Art der Immobilie an, die Sie erwerben wollen. Ferienimmobilien unterliegen besonders starken Beschränkungen.

Kaufabwicklung

Kaufverträge werden in zwei Schritten abgewickelt.

Im ersten Schritt macht der Käufer ein schriftliches Kaufangebot. Dieses Kaufangebot sollte alle notwendigen Eckdaten des Geschäftes enthalten. Der Verkäufer prüft das Angebot und wenn auf beiden Seiten Einigkeit auf diesem Wege über den Verkauf erreicht wurde reicht die Unterschrift von Verkäufer und Käufer um eine Vereinbarung über den Verkauf der Immobilie zu treffen. Dieser Vertrag ist bereits bindend für beide Seiten. Verkäufer ist verpflichtet, das Haus auf den Käufer zu übertragen und deshalb wird im Gegenzug üblicherweise zu diesem Zeitpunkt vom Käufer der Kaufpreis bei einem Treuhänder hinterlegt.

Im zweiten Schritt wird die geschlossene Vereinbarung zu einem Notar gegeben, der für den eigentlichen Kaufvertrag und die Eintragung der neuen Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch zuständig ist.

Zusammenfassung

Über Immobilien können Sie sich bei Immobilientreifzug.com informieren. Wichtig sind Erkundigungen über mögliche Kauf-Einschränkungen für Ausländer. Hingegen ist die rechtliche Abwicklung für Ausländer unproblematisch.

Foto: Studio D – Fotolia

Werbung