Hartz 4 und Kinder: Was bekommt eine arbeitslose Großfamilie?

Das Problem ist bekannt und wird auch immer wieder diskutiert. Kann mit Hartz 4 ein vernünftiges Leben geführt werden? Wie sieht es bei den Großfamilien aus?

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren haben einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn das Arbeitslosengeld zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, also unter dem errechneten Bedarf liegt. Dann wird der Betrag bis zum errechneten Bedarf durch das Arbeitsloengeld II aufgestockt.

Großfamilien und das Arbeitslosengeld II

Die Regelsätze zum Arbeitslosengeld II von Großfamilien wurden zum 01. Januar 2012 erhöht. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten pro Person 337,00 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre werden 219,00 Euro veranschlagt, ab sechs Jahre bis einschließlich 13 Jahre sind es 251,00 Euro. Für Kinder von 14 bis einschließlich 17 Jahre sind es 287,00 Euro und Kinder ab 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre erhalten 299,00 Euro pro Monat. Das ist natürlich nicht viel, wenn man davon ausgeht, wie viel alleine ein Kleinkind kostet, aber laut Gesetz soll es die grundlegenden Bedürfnisse abdecken.

Öfter wurde schon kritisiert, dass die Sätze für Großfamilien so „großzügig“ wären, dass kein Anreiz bestünde, arbeiten zu gehen, allerdings sei hier kaum der Hartz 4 Satz zu bemängeln, sondern vielmehr die immer weiter sinkenden Nettobeträge eines Arbeiters. Zudem muss man immer davon ausgehen, dass Großfamilien auch eine entsprechend größere Wohnung haben, dadurch auch höhere Wasser-, Heiz- und Stromkosten.

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