Große Koalition will Startup-Gründungen vereinfachen

Auch wenn die große Koalition noch immer nicht in trockenen Tüchern ist, der Entwurf zum Koalitionsvertrag ist für Startups interessant. Über einige Verbesserungen in Fragen Bürokratie bei der Unternehmensgründung sind durchaus Neuerungen zu erwarten.






Große Koalition: Unternehmensgründung soll unterstützt werden

Zwar musste bereits ein Zurückrudern der künftigen Regierungsparteien von den ursprünglichen Positionen festgestellt werden, aber der nun vorliegende Entwurf zum Koalitionsvertrag enthält doch einige Punkte, die für Startups künftig interessant werden könnten. Mit einer One-Stop-Agency sollen die Prozesse bei der Gründung optimiert und Bürokratie abgebaut werden. Die zunächst ehrgeizigen Pläne, innerhalb von 72 Stunden alle Formalitäten erledigt zu haben, sind aus der aktuellen Fassung allerdings wieder verschwunden. Eine Gründungszeit, die es Arbeitnehmern ermöglichen soll, eine Gründung aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus vorzunehmen, soll in ähnlicher Weise wie die Familienpflegezeit gehandhabt werden. Darüber hinaus plant die künftige Bundesregierung ein nur unter bestimmten Bedingungen zurückzuzahlendes Gründungsdarlehen, das in Zusammenarbeit mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt werden soll. Angedacht ist die eventuelle Verknüpfung mit einer Crowdfunding-Finanzierung.

Gründungsdarlehen auch für Lebensunterhalt gedacht

Diese vorgesehene Unterstützung bei der Unternehmensgründung soll auch die Lebenshaltungskosten und sozialen Absicherungen der Gründer umfassen, so dass ein erhebliches Maß an Sicherheit erreicht werden könnte. Die internationale Ausrichtung von aussichtsreichen Startups soll durch ein Netzwerk der Wirtschaft erleichtert werden, auch in diesem Punkt ist eine Abschwächung der ehemaligen Pläne festzustellen. Allerdings ist das Vorhaben, mit einem separaten Venture-Capital-Gesetz die Weichen für einen international attraktiven Investitionsstandort Deutschland zu stellen, ebenso sehr zu begrüßen wie die geplante gesetzliche Regelung des sogenannten Crowdfunding. Mit Erleichterungen für Börsengänge junger und innovativer Unternehmen wird das Paket der künftigen Regierung abgerundet, auch wenn es einige Aufweichungen gegenüber dem zunächst vorgelegten Entwurf gibt. Die Richtung stimmt, denn Startups müssten nur noch eine Bürofläche mieten (z.B. unter www.allebusinesscenter.de) und können direkt loslegen – vorerst noch theoretisch.

Wichtige Erleichterungen für Startups geplant

Der Entwurf zum Koalitionsvertrag sieht interessante Unterstützungsmaßnahmen für Startups vor, die vor allem Bürokratie abbauen, finanzielle Unterstützung für die Gründungsphase und wichtige Anleitungen bei der internationalen Ausrichtung gewährleisten sollen. Wenn diese Pläne wirklich umgesetzt werden, könnten Startups unkompliziert gründen, die notwendige Bürofläche mieten und gut ausgestattet ans Werk gehen.

IMG: ewolff – Fotolia

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