Private Jagd auf Verkehrssünder mit der Dashcam ist verboten
Hannover – Verkehrsverstöße anderer Autofahrer sind ärgerlich. Zum Privat-Sheriff mit der Videokamera darf deswegen trotzdem keiner werden. Das Verwaltungsgericht Göttingen (Az.: 1 B 171/16) hat hier klar entschieden. Die Verfolgung von Verkehrsverstößen ist eine öffentliche Aufgabe und damit ausschließlich Sache von Polizei und Ordnungsbehörden. Hintergrund der Entscheidung ist eine AuseinandersetzungMehr lesen