Glätteunfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?
Berlin – Von Oktober bis Ostern: Wer nach der «O bis O»-Faustregel um Ostern herum auf Sommerreifen wechselt, darf die Witterung danach nicht einfach ignorieren. Bei Schnee- und Eisglätte müssten Autofahrer weiterhin mit M+S-Reifen fahren, sagt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bei Unfällen riskieren sie sonst Kürzungen beiMehr lesen