BGH stärkt Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagenkauf
Karlsruhe – Autohändler müssen Verbrauchern die Kosten für den Transport eines kaputten Autos in die Werkstatt vorschießen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte von Verbrauchern. Hintergrund war der Streit eines Autohändlers mit einer Kundin über einen Transportkostenvorschuss. Die Richter gaben der Frau Recht: Sie durfteMehr lesen