Bei Halloween-Streichen an strafrechtliche Folgen denken
Stuttgart – Gruselig verkleiden und andere erschrecken: Das bedeutet für viele Halloween. Wenn die Party am 31. Oktober aus dem Ruder läuft, kann aber schnell die Grenze zu strafbarem Handeln erreicht sein. Wer zum Beispiel Autos oder Fassaden mit Sprayfarbe einfärbt, begeht eine Sachbeschädigung und muss mit einer Geld- oderMehr lesen