Keine Mietkürzung bei Schimmelgefahr
Karlsruhe – Mieter dürfen nicht einfach die Miete kürzen, nur weil in Wohnungen mit älterer Bausubstanz die Gefahr von Schimmelbildung droht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden und die Rechte von Vermietern gestärkt. Den Möglichkeiten auf Mietminderung setzte der zuständige 8. Senat damit klare Grenzen. Nach Worten derMehr lesen