Flugausfall wegen Streik: Keine Entschädigung für Passagiere
Berlin – Bei Flugausfällen und großen Verspätungen aufgrund eines Streiks steht Passagieren keine Entschädigung zu. Denn ein Streik zählt als höhere Gewalt – und dann ist die Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eigentlich müssen Fluggesellschaften bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden eine Ausgleichszahlung leisten, wie die EU-FluggastrechteverordnungMehr lesen