Keine Entschädigung bei Verspätung durch Vogelschlag
Brüssel – Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flieger mit einem Vogel zusammenstößt und deshalb verspätet ist. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Vogelschlag liege jenseits der Kontrolle der Fluggesellschaft, urteilten die Luxemburger Richter. Für solche besonderen Umstände sehe das EU-Recht Ausnahmen von der EntschädigungspflichtMehr lesen