Versicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten
Düsseldorf – Für Lebensversicherungskunden geht es um bares Geld. Dürfen die Assekuranzen die Ausschüttung von Kursgewinnen – sogenannte Bewertungsreserven – kappen oder nicht? Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass die gesetzlich verordnete Beschränkung rechtens ist. Was sind Bewertungsreserven? Bewertungsreserven speisen sich aus Kursgewinnen etwa von Aktien und festverzinslichen Wertpapieren, aber auchMehr lesen