Bildungspaket Hartz IV

Das Bildungspaket für Empfänger von Hartz IV Es war der Bericht des UN-Sondergesandten für Bildung, Vernor Muñoz, der kritisierte, dass es in Deutschland einen Zusammenhang zwischen sozialem Status der Eltern und dem Bildungsstand deren Kinder gibt, der eine Welle des Entsetzens auslöste.

Nach ähnlicher Kritik des Bundesverfassungsgerichts handelte das Bundesarbeitsministerium endlich.

Mehr für die Kleinen

Seit April 2011 gibt es das Bildungspaket. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erhofft sich damit, die 2,5 Millionen Kinder aus sozial schwachen Familien in Bildung und Teilhabe zu unterstützen. Berechtigt sind grundsätzlich Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, so genannte Hartz-4-Empfänger sowie Sozialhilfeempfänger. Dabei handelt es sich um einen Rechtsanspruch, der den Behörden kein Ermessungsspielraum lässt. Damit die Leistungen nicht zweckentfremdet werden, erfolgen sie regelmäßig unbar in Form von Sachleistungen und Gutscheinen oder als Direktzahlungen an den, vom Leistungsberechtigten gewählten Anbieter.

Das Bildungspaket folgt der Idee, Kindern sozial schwacher Familien dort zu unterstützen, wo dessen eigene Familie es sich nicht leisten kann. Namentlich beinhaltet das Bildungspaket Geldleistungen für den Schuldbedarf. Als einzige Leistung erfolgt sie bar und zwar in zwei Tranchen: Zum Schulbeginn werden automatisch, das heißt ohne gesonderte Antragsstellung, 70 Euro sowie weitere 30 Euro Anfang Februar überwiesen.

Auch die Freizeit wird gefördert

Ferner sind Leistungen für Sport-, Kultur- und Musikvereinsmitgliedschaften enthalten. Übernommen werden Monatsbeiträge bis 10 Euro. Der Antrag erfolgt direkt beim Anbieter unter Vorlage der Berechtigungsbescheinigung.

Sofern die Schule bzw. die Kindertagesstätte ein gemeinsames Essen anbietet, werden die Kosten übernommen. Allerdings verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von einem Euro täglich, den die Eltern selbst tragen müssen. Benötigt das Kind Nachhilfe, den die Schule auch bestätigt, erstreckt sich das Bildungspaket auch auf die Erstattung dieser Leistungen. Selbiges gilt für den Besuch weiterführender Schulen. Alle drei Leistungen werden bei der zuständigen Dienststelle unter Vorlage der Bescheide durch die Schule beantragt. Während mehrtätige Schulausflüge schon in der Vergangenheit übernommen wurden, erstreckt sich das Bildungspaket nunmehr auch auf eintägige Schulausflüge.