Wie viel Geld bleibt Hartz IV Empfängern?

Hartz IV – auch ALGII genannt, ist eine Leistung, die aus der ehemaligen Sozialhilfe und der ehemaligen Arbeitslosenhilfe entstanden ist. Entsprechend niedrig sind die Einkommens- und Vermögensfreigrenzen. Dennoch: Die Aussage „Wer Hartz IV bezieht, darf nichts anderes mehr haben.“ ist falsch.

Bei Kindern

Schon minderjährige Kinder Freibeträge. Diese belaufen sich beim Vermögen auf 3.100,- Euro pro Kind und beim Einkommen auf 100 Euro monatlich. Die Freibeträge für Erwachsene errechnen sich aus ihrem Alter und festgelegten Werten, je nach Art des Vermögens. Barvermögen beispielsweise hat einen Berechnungsfaktor von 150,- Euro, welcher mit der Anzahl der Lebensjahre multipliziert wird. Dieses jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von 9750,- Euro. Lebensversicherungen, Aussteuerversicherungen und sonstige Altersversorgungen und Absicherungen haben einen Faktor von 250,- Euro, welcher ebenfalls multipliziert mit der Anzahl der Lebensjahre den schlussendlichen Freibetrag ergibt. Hierbei gilt jedoch die Klausel, dass die Versicherung erst mit dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden darf. Und es gilt ebenfalls ein Höchstbetrag – dieser liegt jedoch bei 16.250,- Euro höchstmöglichem Ansparbetrag.

Weitere Regelungen

Zu diesen Regelungen hinzu kommt jedoch noch die Regelung über „privilegiertes Vermögen“, welches wiederum anderen Richtlinien untersteht. Hierzu rechnet beispielsweise das Auto – sofern sein Restwert nicht über 7.500,- Euro liegt. Es muss nicht verkauft werden, wenn man einen Anspruch auf Hartz IV geltend machen will. Selbst das eigene Haus kann unter diese Regelung fallen, wenn es einen gewissen Wert nicht übersteigt. Durchschnittlich spricht man von 140m² Wohnfläche und einem Wert von 200.000,- Euro, die als solches Schonvermögen betrachtet, nicht vor einem Bezug von Hartz IV verwertet werden müssen. Beim Einkommen ist es ähnlich kniffelig. Es gibt Grundfreibeträge und weitere, vom Einkommen abhängige Erhöhungsfreibeträge. Durch die Tätigkeit entstehende Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für die Reinigung von Berufskleidung, sind absetzbar, teilweise kann Mehraufwand geltend gemacht werden. Somit wird klar: Eine generelle Aussage dazu, welches Kapital Hartz IV Empfängern verbleibt, kann nicht getroffen werden. Bedarfsgemeinschaften – und die einzelnen Menschen innerhalb einer solchen – müssen individuell berechnet und geprüft werden.

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