Bestens geschützt mit der Vermögensschadenhaftpflicht

Bei allen Personen, die im Dienstleistungssektor tätig sind, kann es auch immer mal wieder zu Vermögensschäden kommen. Dann ist es gut, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die einen vor solchen, teilweise in die Millionen gehenden, Vermögensschäden schützt. Beispielsweise Steuerberater, Notare und Anwälte, die die Vermögensinteressen ihrer Kunden vertreten und vielleicht bei der Beurkundung, Verwaltung oder Vollstreckung unbeabsichtigt einen Fehler begehen, sodass der Kunde einen finanziellen Nachteil hat, müssten ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht mit ihrem persönlichen Vermögen dafür haften. In diesem Fall kann die berufliche Existenz, solcher Berufsgruppen, ganz schnell gefährdet sein.

Wann springt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein?

Wenn Sie in Ihrem Beruf, einem Dritten einen rein finanziellen Schaden zufügen könnten, also keinen Personen- oder Sachschaden, dann sollten Sie auf jeden Fall einmal einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Dort erfahren Sie, welche Versicherung, in Ihrem Fall die geeignetste ist. Denn wenn Sie etwa als Steuerberater, bei der Berechnung der Steuererklärung eines Mandanten, einen Fehler gemacht haben und dem Mandanten daraus ein finanzieller Nachteil entsteht, so deckt eine Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung diesen Schaden ab.

Eine Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung sollte immer auch die Prüfung der Haftungsfrage, die Freistellung von Ansprüchen, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, sowie die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses beinhalten. Um herauszufinden, welche Versicherung dies alles bietet, sollten Sie in jedem Fall vorher einen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Auch die Frage, ob Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit überhaupt eine Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung benötigen und in welchem Umfang diese greifen soll, können Sie in einem Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vergleich herausfinden.

Diese Berufsgruppen sollten immer über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügen:

Alle Berufsgruppen, die eine kaufmännische, gutachterliche oder beratende Tätigkeit ausüben, sollten sich gegen Vermögensschäden absichern. Dies sind z.B. Immobilienmakler, Richter, Rechtsanwälte, Notare, Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater, Unternehmensberater, Gutachter und Wirtschaftsprüfer. Alle diese Berufsgruppen sind auch nur Menschen, denen Fehler unterlaufen können. Nur dass diese Fehler, anderen Menschen einen finanziellen Schaden verursachen können. Um diesen Schaden dann so gering wie möglich zu halten, gibt es die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Bildmaterial: Mark Ucker – Fotolia

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