Wie sich die Steuerlast bis Jahresende senken lässt

Berlin – Zum Jahresende wird es bei vielen richtig hektisch. Doch bei all dem Stress sollten die eigenen Finanzen nicht aus dem Blick geraten. Was bis zum 31. Dezember zu tun ist:

Freistellungsauftrag richtig verteilen

Jeder Sparer hat einen Freibetrag. Ledige können bis zu 801 Euro und zusammenveranlagte Verheiratete bis zu 1602 Euro Kapitalerträge im Jahr schützen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Dieser Sparer-Pauschbetrag lässt sich auf mehrere Konten und Depots aufteilen. Vor dem Jahresende sollten Sparer prüfen, ob der Pauschbetrag richtig aufgeteilt ist. Wenn nicht, darf die Bank grundsätzlich 25 Prozent davon als Abgeltungssteuer einbehalten – zuzüglich des Solidaritätszuschlages und gegebenenfalls der Kirchensteuer.

Beitrag für Rentenversicherung prüfen

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für eine Rürup-Rente oder zu berufsständischen Versorgungswerken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2018 beträgt der Prozentsatz der Beiträge, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, 86 Prozent von maximal 23 712 Euro. Bei Arbeitnehmern reduziert sich dieser Maximalwert um den Betrag, den der Arbeitgeber für ihn in die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungswerk eingezahlt hat, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

NV-Bescheinigung beantragen

Wer wenig verdient, muss keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2018 liegt die Grenze bei 9000 Euro. Betroffene können sich in diesem Fall auch von der Abgeltungsteuer befreien lassen, erklärt der BdSt. Dafür müssen sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen. Wird das Dokument bei der Bank vorgelegt, schreibt diese alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug gut. Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre.

Werbungskosten überschlagen

Jeder Beschäftigte kann pauschal 1000 Euro Werbungskosten pro Jahr geltend machen. Überschreiten die Ausgaben für den Job diese Grenze, mindert das die Steuerlast. Es lohnt sich also, Kosten zu bündeln, empfiehlt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 12/2018). Berufstätige können versuchen, Ausgaben bereits 2018 geltend zu machen – indem sie etwa eine Rechnung für eine 2019 geplante Fortbildung vorziehen und noch im Jahr 2018 bezahlen. Für teure Elektrogeräte und Arbeitsmittel können Berufstätige nun Ausgaben bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto voll absetzen.

Handwerkerkosten richtig planen

Wer einen Handwerker beauftragt, sollte genau rechnen – das Finanzamt erkennt maximal 6000 Euro pro Jahr an. Davon senken 20 Prozent direkt die Steuerschuld, also bis zu 1200 Euro pro Jahr, erklärt die Stiftung Warentest. Um den Höchstbetrag zu knacken, kann es sich lohnen, Ausgaben vorzuziehen – Arbeiten also etwa schon 2018 anzuzahlen. Bei Handwerkerkosten ist wichtig, dass Kunden eine Rechnung erhalten und Materialkosten separat ausgewiesen sind. Sie müssen den Betrag zudem überweisen. Für den Fiskus zählt der Zeitpunkt, an dem die Rechnung bezahlt wurde.

Gesundheitskosten bündeln

Jeder muss bei Kosten für die Gesundheit einen Eigenanteil tragen. Die Grenze wird individuell berechnet – je nach Familienstand und Einkommen. Hier kann es sinnvoll sein, Krankheitskosten aus zwei Jahren zu bündeln, erklärt der BVL. Wer in diesem Jahr bereits größere außergewöhnliche Belastungen hatte, sollte prüfen, ob er Aufwendungen des Folgejahres vorziehen kann. Das gilt beispielsweise für eine teure Zahnbehandlung, Medikamentenbestellungen oder eine neue Brille.

Fotocredits: Alexander Heinl
(dpa/tmn)

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