Von Fristen bis Preise: Pakete zu Weihnachten versenden

Berlin – Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Wer seine Liebsten nicht besuchen kann, schickt eine kleine Aufmerksamkeit mit der Post. Damit das Geschenk rechtzeitig da ist, sollte es rechtzeitig beim Versandunternehmen ankommen.

Die Fristen für Weihnachtspost bei den bekannten Logistik-Firmen
DHL,
DPD,
Hermes, GLS, UPS oder TNT sind sehr unterschiedlich.

Generell gilt: Je früher das Paket oder der Brief abgegeben wird, desto sicherer ist, dass die Sendung pünktlich zum Fest ankommt. «Wer kann, sollte seine Päckchen bis Mitte Dezember verschicken», sagt Ingo Bertram vom Versandunternehmen Hermes. «Dann ist auch bei Eis und Schnee eine pünktliche Zustellung bis Heiligabend gesichert.»

Pakete innerhalb Deutschlands: Pakete innerhalb Deutschlands sollten bis zum 22. Dezember vormittags in den jeweiligen Paketshops abgegeben werden, empfiehlt der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). «Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Paket vor 12 Uhr mittags abgeben», sagt Peter Rey vom Versandunternehmen DPD Deutschland. «Später kann es sein, dass der Fahrer die Pakete schon abgeholt hat.»

Pakete ins Ausland: Für den internationalen Versand von Paketen liegt der Stichtag je nach Land zwischen dem 13. Dezember und dem 21. Dezember, so der BIEK. Wer es genau wissen will, sollte einen Blick auf die Webseite seines Versandunternehmens werfen. So sollten beispielsweise bei DHL Päckchen und Standard-Pakete in außereuropäische Länder schon bis zum 2. Dezember abgegeben werden, innerhalb Europas bis zum 12. Dezember. Briefe und Postkarten ins Ausland sollten Absender immer mit dem Vermerk «Priority/Luftpost» kennzeichnen.

Auf den letzten Drücker: Wer noch spontan ein Geschenk verschicken will, kann bei der Deutschen Post sein Glück versuchen. «In einigen Filialen kann die Einlieferung auch noch am Vormittag des 23. Dezembers 2016 erfolgen – die konkreten Fristen sollten direkt vor Ort erfragt werden», teilt DHL-Sprecherin Anke Blenn mit. Zudem bieten einige Anbieter für Paketdienstleistungen einen Abholservice, der muss aber zusätzlich bezahlt werden.

Auf die Verpackung achten:Unter den Tannenbaum gehören liebevoll verpackte Weihnachtsgeschenke mit bunten Schleifen, witzigen Aufklebern oder Tannenzweigen. Auf dem Päckchen oder Paket hat solche Dekoration aber nichts zu suchen. «Keinesfalls sollte der Versandkarton mit Geschenkpapier oder Schleifen geschmückt werden, denn diese könnten sich in der automatischen Paketsortieranlage verfangen», rät das Versandunternehmen DPD.

Stattdessen sollten Kunden auf eine stabile Verpackung achten, sagt Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverband Paket & Expresslogistik. «Zerbrechliche Geschenke, wie Schokoweihnachtsmänner oder Weihnachtsbaumschmuck, sollten mit Luftkissenmaterial eingewickelt werden. Ein Warnhinweis wie «Vorsicht zerbrechlich» reicht leider nicht aus, da Ihr Paket immer mit anderen, teils sehr schweren Paketen unterwegs ist», erklärt sie.

Pakete sind versichert: Generell sind Standard-Pakete mit etwa 500 bis 750 Euro versichert, teilt der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation mit. Das gilt allerdings nicht für Päckchen oder Briefe. Daher haben Geldgeschenke in einem einfachen Brief nichts zu suchen, betont Elmar Müller, Sprecher des Verbands. «Es kommt immer wieder vor, dass Menschen Geldgeschenke in einem Briefumschlag verschicken. Das ist aber nicht erlaubt und riskant», sagt Müller. Ein Blick in die Geschäftsbedingungen macht klar: Geht der Brief mit dem Geldgeschenke verloren, ist der Inhalt nicht versichert.

Es gibt jedoch einige Service-Angebote wie den versicherten Versand oder Einschreiben. So ermöglicht zum Beispiel der Wertbrief der Deutschen Post das versicherte Verschicken von Gegenständen mit einem Wert bis 500 Euro und von bis zu 100 Euro Bargeld.

Wenn das Paket nicht ankommt: Wer sich eine fröhliche Bescherung wünscht, der sollte sich zu Weihnachten an diese Tipps und Fristen halten. Bei Unsicherheit sollten Kunden in der jeweiligen Filiale nachfragen. Im Zweifel informiert die Online-Sendungsverfolgung darüber, wo sich das Paket genau befindet und wenn sich das Paketunternehmen weigert, für den Verlust, den Diebstahl oder die Beschädigung eines Pakets einzustehen, kann man sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur oder an die
Verbraucherzentrale wenden.

Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert
(dpa/tmn)

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