Risikolebensversicherungen: Sicherheit für den Ernstfall

Was in jungen Jahren noch nicht wichtig erscheint, wird mit zunehmendem Alter, spätestens aber bei der Gründung einer Familie immer wichtiger. Wie sichert man die Familie für den Sterbefall mit einem geringen finanziellen Aufwand ab? Durch den Abschluss einer Risikolebensversicherung ist man trotz niedriger laufender Kosten abgesichert und im Todesfall geraten die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Schwierigkeiten. Vor Versicherungsabschluss einer Risikolebensversicherung sind bei vielen Versicherungsgesellschaften diverse Gesundheitsfragen zu klären.

Vorab Rahmenbedingungen klären

Die Fragen beziehen sich meist auf berufs- und freizeitbedingte Risiken, sowie den derzeitigen gesundheitlichen Zustand der zu versichernden Person. Werden die Fragen wahrheitsgemäß ausgefüllt und mit der Unterschrift bestätigt, stehen im Regelfall keine Überprüfungen durch unabhängige Ärzte an. Bei Versicherungsabschlüssen von mehr als 200.000 Euro wird von fast allen Versicherungen eine Gesundheitsprüfung durch einen Arzt verlangt. Auch nach Ablauf einer Versicherung und einem erneuten Abschluss können Gesundheitsprüfungen seitens der Versicherer verlangt werden. Vor dem Abschluss einer Risikolebensversicherung sollte sich der Versicherungsnehmer Gedanken über die Höhe der Versicherungssumme machen. Steht hinter dem Versicherten eine Familie, eine Firma oder wurde vor kurzem ein Haus oder eine andere Immobilie erworben, muss die Versicherungssumme entsprechend hoch ausfallen. Sind keine Schulden oder anderweitige Verpflichtungen vorhanden, sollten die Hinterbliebenen mit der drei- bis fünffachen Summe des Bruttojahresgehaltes abgesichert werden.

Das sollten Sie beachten

Auch für unverheiratete Paare kann der Abschluss einer Risikolebensversicherung von Bedeutung sein. Nach dem Tod des Lebensgefährten stehen viele unverheiratete Lebenspartner ohne Absicherung da. Wichtig ist hier, dass die Risikolebensversicherung richtig abgeschlossen wird. Um die fällige Erbschaftssteuer zu umgehen, sollte die versicherte Person nicht der Versicherungsnehmer sein. Der Partner der versicherten Person ist dann als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte Person eingetragen. Wie bei jeder Versicherung bringt eine Risikolebensversicherung Vergleich, Klarheit und Transparenz. Durch einen Vergleich kann über die Höhe der möglichen Leistungen und die anfallenden Kosten objektiv das beste Angebot gewählt werden. Bei einer Risikolebensversicherung ist zu beachten, dass nicht das günstigste auch gleichzeitig das beste Angebot beinhalten muss.
Angebote und weitere Daten erhält man auf folgender Website: Link

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